Achtung: vorläufiges Ende für neue Beantragungen am 30.6.2023
Das aktuelle Förderprogramm geht zu Ende – mit großer Wahrscheinlichkeit wird es ein Nachfolgeprogramm geben. Wir werden berichten, sobald es konkrete Planungen gibt.
WIPANO: Eine Patentförderung für Ihr Vorhaben
Wer wird gefördert?
Für Patentneulinge, KMU und/oder Angehörige der Freien Berufe die in den letzten 3 Jahren kein technisches Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster) angemeldet haben, ist die WIPANO-Förderung nunmehr wieder bis zum 30.06.2023 aktiv.
Das Förderprogramm WIPANO unterstützt KMU mit einem nicht-rückzahlbaren Fördersatz von 50 % für alle notwendigen Teilpunkte des Programms.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe:
- die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden;
- mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland;
- mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro;
- die die Antragsstellung für sich selbst vornehmen.
Wie starten?
Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie zum einen über die prinzipielle Möglichkeit einer Patentanmeldung/Gebrauchsmusteranmeldung für Ihre Erfindung und zum anderen stellen wir Ihnen die Informationen zu dem Förderprogramm WIPANO zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass vor dem Beginn des Vorhabens eine Zusage des vorhanden sein muss. Bei dringenden Gründen (z.B. Veröffentlichung auf einer Messe) besteht die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen. Auch in diesem Fall beraten wir Sie gerne im Rahmen der Erstberatung.
Umfang der Wipano-Förderung
Unternehmen (KMU) – (Maximale Zuwendungssummen/Fördersatz 50 %)
Leistungspaket 1: Beratung und Detailprüfung der Erfindung (zwingend durchzuführen!) max. 800,00 Euro
Leistungspaket 2: Detailprüfung der Erfindung auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit (zwingend durchzuführen!) max. 800,00 Euro
Leistungspaket 3: (Strategie-) Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung/Gebrauchsmusteranmeldung, (Prio-Anmeldung und weitere Anmeldungen) max. 1.000,00 Euro
Leistungspaket 4: Schutzrechtsanmeldung(en) (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) max. 10.000 Euro
Leistungspaket 5: Aktivitäten zur Verwertung max. 4.000,00 Euro
Für jeden Teilpunkt werden 50 % gefördert, so kann z.B. für eine Detailprüfung Ihrer Erfindung eine ausführliche Recherche durchgeführt werden und dabei Kosten bis zu 1.600,00 Euro geltend gemacht werden, von denen Sie 800,00 Euro zurückerstattet bekommen.
Hinsichtlich der Kosten einer Patentanmeldung bzw. Gebrauchsmusteranmeldung informieren wir Sie gerne bei einem unverbindlichen Erstkontakt.
KMU-Förderprogramm der EUIPO
Sie planen, ein Patent, eine neue Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden?
Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen „KMU-Fonds“ eingerichtet, durch den kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten gefördert werden sollen, um ihnen den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums zu erleichtern. Das bereits 2021 eingeführte Programm wurde verlängert und erweitert:
Weitere Informationen finden Sie hier: