Abmahnung aus Patent, Marke, Design: Was nun?

Abmahnung wegen Patentverletzung, Markenverletzung oder Designverletzung: Bewahren sie einen kühlen Kopf

Der Schreck und die Angst sind groß, wenn man eine Abmahnung erhält. In einem unscheinbaren Brief wird einem viel vorgeworfen, angedroht und oft viel Geld verlangt. Völlig überstürzt und überrumpelt unterzeichnen viele das, was von einem dort gefordert wird. Schwarze Schafe und Abmahnanwälte, die damit Geld machen wollen, nutzen dies schamlos aus. Um solche Fehler zu vermeiden, gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick, mit was sie es zu tun haben und wie man darauf reagieren sollte.

Abmahnung – wer will was von wem?

In einer Abmahnung wird Ihnen die Verletzung eines Schutzrechts, z. B. Patent, Marke oder Design, vorgeworfen. Ferner werden Sie aufgefordert, diese Handlung (Verletzung des Schutzrechts) zu unterlassen. Damit das geforderte Unterlassen auch als ernsthaft anzusehen ist, werden Sie in der Regel aufgefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der Sie sich verpflichten bei erneuter Verletzung eine vereinbarte Strafe zu zahlen. Zudem werden meistens Schadensersatz und Abmahnkosten (Anwaltskosten) verlangt. Letzteres ist besagtes Modell einiger Abmahnanwälte, um damit verrechenbare Anwaltskosten zu generieren, indem Sie Freunde, Bekannte oder Dritte zur Abmahnung raten. Es schadet also nichts, die abmahnende Anwaltskanzlei zu googlen.

Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung

Bleiben Sie ruhig und atmen einmal tief durch. Und unterzeichnen Sie nichts! Es ist noch nicht gesagt, dass die Abmahnung gerechtfertigt, formal korrekt oder das von Ihnen Geforderte nicht völlig überzogen ist. Es gibt meistens noch Verhandlungsspielraum oder gar Gründe, warum die Abmahnung nicht rechtens war.

Lesen Sie sich erstmal in Ruhe durch, was Ihnen vorgeworfen wird. Prüfen Sie zum Beispiel, ob Sie überhaupt der richtige Adressat sind, das Ihnen Vorgeworfene zutreffend ist und wieviel Zeit Sie zur Beantwortung haben. Möglicherweise ist die Gegenseite gar ein alter Bekannter, der vielleicht bösgläubig handelt.

Tragen Sie dann alles zusammen, von dem Sie glauben, dass es zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann. Dies kann das vertriebene Produkt, das Internetangebot, die Werbung oder ähnliches sein.

Gehen Sie zu einem Spezialisten! Abmahnungen aus Patent, Marke und Design sind exotische Spezialitäten und sollten von einem Patentanwalt oder Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden. Sicherlich verfügt auch ihr Familienanwalt über das formaljuristische Know-how, aber das Prüfen einer Patenverletzung, Markenverletzung oder Designverletzung benötigt technischen Sachverstand, Kenntnis über die neuste Rechtsprechung zu Patent/Marke/Design und viel Praxiserfahrung. Zum Beispiel kann eine Patenverletzung die Prüfung erfordern, ob eine Schraube in einer Maschine das gleiche ist wie ein Schweißpunkt in Ihrem Produkt. Oder ob Ihr Logo im Detail nicht doch abweicht von der Verletzungsmarke, die zudem vielleicht noch völlig beschreibend ist und daher nicht durchsetzbar wäre.

Was wird der Anwalt in der Regel tun?

Der Patentanwalt oder Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird Ihren Fall dann genau durchsehen und erstmal abschätzen, wie Ihre Chancen stehen. Vielleicht liegt schon ein grober Formalmangel vor.

In der Regel wird er dann eine Fristverlängerung bei der Gegenseite beantragen und sich zur Vertretung des Falls anzeigen. Es kam auch schon vor, dass die Gegenseite dann schon eingeknickt ist.

Dann wird geprüft, ob und wenn ja inwieweit Sie gegen das Patent, Marke oder Design verstoßen. Ferner wird dabei auch geprüft, ob das Schutzrecht (Patent, Marke, Design) überhaupt rechtsbeständig ist, oder sich Tatsachen finden lassen, die das gegnerische Recht vernichten können.

Basierend auf den Ergebnissen, kann dann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt und der Gegenseite vorgelegt werden. Sollte die Gegenseite völlig korrekt abmahnen und die Forderungen angemessen sein, kann natürlich auch die Unterzeichnung der ursprünglichen Unterlassungserklärung angebracht sein. Sollte die Abmahnung ungerechtfertigt und/oder das Schutzrecht nicht rechtbeständig sein, kann dies der Gegenseite mitgeteilt werden oder sogar eine Gegenabmahnung gestellt werden, in der Sie nun vom ursprünglichen Angreifer etwas fordern, zum Beispiel Ihren Schaden und Kosten.

Lustige Abmahnfälle aus der Praxis

Hier möchte ich Sie an ein paar lustigen Zuckerstücken meines Alltags teilhaben lassen.

Schade … falscher Empfänger: Ein Mandant von uns erhielt eine Abmahnung aus einem Patent. Das Patent war dem Anschein nach beständig und auch gut formuliert. Nur zu dumm, dass es den Abgemahnten so gar nicht gab. Ein Blick ins Impressum der Webseite des Mandanten hätte gereicht, um dem Richtigen abzumahnen. Leider (für die Gegenseite) war das Unternehmenskonstrukt bzw. der Konzern so verzweigt, dass er auch nicht argumentieren konnte, es wäre ein offensichtlicher Fehler und der Empfänger erkennbar. Letztlich war die Abmahnung wirkungslos und der Mandant konnte gegensteuern.

Sieh an … der ehemalige Geschäftspartner: Ein weiterer Mandant erhielt eine Markenabmahnung. Zugegeben, die sich gegenüberstehenden Marken waren fast identisch. Nur war der Abmahnende ein ehemaliger Geschäftspartner des Mandanten, die in großem Streit auseinandergingen. Letztlich war die Marke der Gegenseite eine bösgläubige Markenanmeldung auch die Abmahnung ungerechtfertigt.

Von der Gier zum Patentverlust: Ein Mandant wurde aus einem erteilten Patent abgemahnt. Der Mandant wollte auch eine Lizenz des Streitpatents erwerben, aber die unstillbare Gier der Patentinhaber hatte völlig überzogene Forderungen und Preise. Der Mandant, der wirklich an einer gütlichen Einigung interessiert war, hat schließlich Stand der Technik recherchiert aufgefunden, der der Erteilung des Patents entgegenstand. Die Durchsetzbarkeit des Patents war damit nicht mehr gegeben.

Quintessenz

  1. Bleiben Sie ruhig!
  2. Lesen Sie was Ihnen vorgeworfen wird.
  3. Gehen Sie zu einem Patentanwalt oder spezialisierten Anwalt.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen abmahnen, dann kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.

Verfasser: Dr. Matthias Schindler (05.05.2020)

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