06. November 2017
Das Zeichen „Black Friday“ ist mehrfach und in unterschiedlichen Varianten geschützt. Wie auch letztes Jahr gehen die Markeninhaber intensiv gegen die Verletzer vor.
So auch, wie uns heute bekannt wurde, gegen die Onlineplattform Amazon.
Vermeiden Sie es daher das Zeichen „Black Friday“ im Zusammenhang mit Einzelhandelsdienstleistungen zu verwenden.
Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns!