Förderung
Die Wichtigkeit von gewerblichen Schutzrechten für Unternehmen und Existenzgründer ist in der Öffentlichkeit anerkannt und wird durch verschiedene öffentliche Förderprogramme unterstützt. Gerne arbeiten wir auch im Bereich von geförderten Projekten mit Ihnen zusammen. Attraktive Förderprogramme sind zur Zeit z.B.:
Existenzgründer, die Überbrückungsgeld erhalten (haben) oder Ich-AGs können innerhalb des ersten Jahres der Existenzgründer einen (nichtzurückzuzahlenden) Zuschuss für Beratungen von bis 1000 Euro (regionabhängig, im Bereich Nürnberg zur Zeit bis zu 500 Euro) erhalten. Im Rahmen dieses Programms werden von der Patentmanufaktur z.B. Coachings für die Absicherung einer eigenen Marke unter dem Motto "Unterstützung der Selbstständigkeit" durchgeführt.
Patentneulinge, d.h. Unternehmen oder Gewerbetreibende, die in den letzten drei Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung getätigt haben, werden bei Erfüllung weiterer Bedingungen mit bis zu 50% der Aufwendungen für eine Schutzrechtsanmeldung als (nicht zurückzuzahlenden) Zuschuss gefördert.
Die Patentanwaltskanzlei Dr. Negendanck ist seit dem 22. 07. 2008 offiziell bei der KFW Beraterbörse eingetragen. Damit ist es prinzipiell möglich im Rahmen des Förderprogramms "Gründercoaching Deutschland" erste Schritte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unterstützt zu bekommen.
Genauere Beschreibungen des Programms finden Sie bei der zuständigen IHK.
