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Durchsetzung


Für die Durchsetzung von eigenen Schutzrechten oder die Verteidigung gegen fremde Schutzrechte stehen wir ebenfalls mit Beratung sowie für eine Mitwirkung vor den ordentlichen Gerichten oder für eine Vertretung vor dem Bundespatentgericht zur Verfügung.

Insbesondere bei Verletzungsprozessen ist die Mitwirkung des Patentanwalts meist unumgänglich und entspricht dem Gebot des sichersten Wegs für den Mandanten.

Gerne übernehmen wir in Zusammenarbeit z.B. mit Rechtsanwälten ohne sozietätseigene Patentanwälte die Mitwirkung vor den ordentlichen Gerichten. Alternativ arbeiten wir mit verschiedenen etablierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.