Schutzrechte
Die Erlangung von eingetragenen oder erteilten Schutzrechten ist eine der zentralen Aufgaben des Patentanwalts. Die Patentmanufaktur bietet Unterstützung oder die Vertretung bei der Erlangung der nachfolgenden Schutzrechte:
Technische Schutzrechte
- Deutsches Patent (DE)
- Deutsches Gebrauchsmuster (DE)
- Europäisches Patent (EP)
- Internationale Anmeldung (PCT)
Marken
Geschmacksmuster
- Deutsches Geschmacksmuster (DE)
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU)
- International registriertes Geschmacksmuster (IR)
Die Links verweisen jeweils auf die Websiten der Erteilungsbehörden, da diese eine sehr umfassende und gleichzeitig neutrale Einführung in die jeweiligen Schutzrechtsarten bieten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.