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Vortrag am 15.07.2008: Keine Gnade für Plagiate -

Rechtsschutz für Produktgestaltungen

Die Entwicklung innovativer Produkte kostet viel Zeit, Geld und Energie. Den damit erzielten Vorsprung gilt es gegenüber Wettbewerbern aus dem In- und Ausland zu schützen. Als vorausschauendes Unternehmen, sollte man daher bereits vor der Markteinführung die neuen Produkte durch gewerbliche Schutzrechte (Marke, Patent, Geschmacksmuster u. a.) schützen lassen. Nur ein frühzeitiger und lückenloser Schutz ermöglicht das Vorgehen gegen Nachahmungen. Der deutschen Wirtschaft entsteht durch Plagiate jedes Jahr ein geschätzter Schaden von 30 Mrd. €; betroffen sind hiervon auch kleine und mittlere Unternehmen. Der Schutz der eigenen Leistung sollte daher bei jedem Unternehmen oberste Priorität haben.

In der IHK-Veranstaltung am 15.07.2008 geben Frau Rechtsanwältin Dr. Kropp (Kanzlei Dr. Cöster & Partner) und Herr Patentanwalt Dr. Negendanck einen Überblick über die verschiedenen Arten der gewerblichen Schutzrechte und deren Schutzumfang. Sie zeigen anhand von Beispielen, durch welche Rechte Produkte und Entwicklungen geschützt werden können und wie die Schutzrechte erworben werden. Schließlich wird dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten die gewerblichen Schutzrechte bieten und wie bei Verletzung der Rechte vorgegangen werden kann. Ferner wird Herr Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz, über die Möglichkeiten der Grenzbeschlagnahme informieren.

Weitere Einzelheiten und das Anmeldeformular zu dieser kostenlosen Veranstaltung finden Sie hier [573 KB] .